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Betriebsvereinbarungen über den Zeitlohn
Die erzwingbare Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfaßt nur die formelle Seite der Lohngestaltung. Betriebsvereinbarungen (BV) über die Lohnhöhe wird überwiegend die Wirksamkeit versagt. Denn § 77 Abs. 3 BetrVG wird als Normsetzungsprärogative der Tarifvertagsparteien verstanden. Der Tarifvorbehalt bedarf aber wegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Betriebsautonomie als Ausübungsform kollektiver Privatautonomie der restriktiven Auslegung. Unter Berücksichtigung des ...

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